Hausordnung
Vollständige Textfassung der veröffentlichten Hausordnung für Schüler:innen.
Wir, die Schulpartner am BG/BRG Wels Dr. Schauer-Straße, drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.
Wir wollen....
- eine Schule, in der wir uns alle wohl fühlen und in der wir gut miteinander arbeiten können.
- einander mit Höflichkeit, Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen.
- niemanden körperlich oder seelisch verletzen.
- Probleme durch Gespräche miteinander lösen.
- uns und andere nicht gefährden.
- unser und anderer Eigentum schützen.
Um dies alles leichter verwirklichen zu können, haben wir eine Hausordnung für Schüler:innen.
1. Vor dem Unterricht
- Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und mit Sicherheitsschlössern abzusperren, da die Schule keine Haftung übernimmt. Auf dem Schulgelände sind die Fahrräder zu schieben.
- Leih-E-Scooter sind auf dem ganzen Schulgelände verboten! Auch das Abstellen ist untersagt!
- Für private E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder.
- Garderoben sind kein Aufenthaltsraum und nur zum Umkleiden gedacht. Outdoor und Straßenschuhe sind im Spind zu verwahren. Auch das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in der Garderobe nicht gestattet.
- Das Betreten des Bereichs außerhalb der Garderoben ist nur erlaubt mit, Hausschuhen vom 1. Oktober bis zum 30. April. Hausschuhe müssen eindeutig als solche erkennbar sein und abriebfeste Sohlen haben.
- Der Aufenthalt vor den Klassenräumen ist bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn gestattet Die Klassentür ist ab 07:40 zu schließen.
- Schülerinnen und Schüler, die erst später Unterricht haben, dürfen sich außer in den Aufenthaltsräumen auch im eigenen freien Klassenraum aufhalten.
- Beim Betreten der Schule sind die Kapuzen abzunehmen!
2. Während der Unterrichtszeit
- Unmittelbar vor dem Beginn der Unterrichtszeit begeben sich die Schüler:innen in die Klassenräume. Die Türen sind zu schließen.
- Wenn sich fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrperson in der Klasse befindet, muss dies vom Klassensprecher / der Klassensprecherin oder deren Stellvertretung im Sekretariat bzw. in der Administration oder im Konferenzzimmer gemeldet werden.
- Stundenplanänderungen sind dem Supplierplan bzw. den jeweiligen Monitoren zu entnehmen (zumindest vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause, eventuell auch nach der ersten Stunde kontrollieren) und vom Klassensprecher / der Klassensprecherin oder deren Stellvertretung der Klasse bekanntzugeben, bei Unklarheiten in der Administration nachfragen.
- Bei Raumwechsel sind die Fenster zu schließen und die Beleuchtung abzudrehen.
- Nach jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu löschen und der Beamer auszuschalten.
- Schüler:innen dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgebäude zwischen der ersten und fünften Einheit (07:45-12:25 Uhr) nicht verlassen.
- Ausnahme: medizinische oder behördliche Termine mit Entschuldigung eines/einer Erziehungsberechtigten.
- Verlassen des Unterrichts: Die Abmeldung bei der Lehrkraft der laufenden Stunde per Zettel ist notwendig! Bei Fehlen am Nachmittag ist dieser Entschuldigungszettel bei der Lehrperson der letzten Unterrichtseinheit abzugeben.
- Während des Unterrichts erkrankte Schüler:innen dürfen nicht alleine nach Hause fahren oder einen Arzt / eine Ärztin aufsuchen. Eine Verständigung der Erziehungsberechtigten ist in jedem Fall erforderlich und erfolgt durch das Sekretariat.
3. Während der Pausen
- Das Schulgelände darf am Vormittag nicht verlassen werden.
- Im Betoneum erfolgt das Lüften automatisch. Ein völliges Öffnen der Fenster zum Lüften ist den Schüler:innen der 1. und 2. Klassen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt.
- Ab der 3.Klasse dürfen die Fenster auch ganz geöffnet werden. Beim Verlassen des Raumes müssen die Fenster geschlossen werden.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
- Wenn der Hartplatz in der großen Pause nicht benützt werden darf, wird durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen.
4. Nach dem Unterricht
- Nach der letzten Einheit müssen die Schüler:innen die Sessel auf die Tische stellen, die Fenster schließen und das Licht abdrehen. Die Lehrkraft der letzten Vormittagsstunde hat die Aufräumarbeiten zu überprüfen und den Klassenraum zuzusperren.
- Nach dem Umkleiden sind die Garderoben sofort zu verlassen.
5. Unterrichtsfreie Zeit
- Für Schüler:innen, die sich zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist der Aufenthalt in der Schule bis auf Widerruf durch die Schulleitung im eigenen Klassenraum gestattet, dabei ist besonders auf Ruhe und Ordnung zu achten.
- Das Aufstellen von Kaffee-/Teemaschinen in den Klassenräumen ist für Schüler:innen der Oberstufe nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
- In der Schule und auf dem Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot sowie Verbot sämtlicher Tabakwaren (Zigaretten, Snus, Vape).
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
- Ballspiele sind in den Klassen und Gängen verboten.
- Alkohol und Energy - Drinks dürfen nicht konsumiert und daher auch nicht mitgebracht werden.
- Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen bzw. nicht in leeren Klassenräumen oder in der Garderobe zurückgelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit für wertvolle Dinge besteht - in begründeten Ausnahmefällen - in der Direktion und während des Turnunterrichts durch die jeweilige Lehrperson.
- Nicht abgeholte Fundgegenstände werden im Herbst für den guten Zweck verkauft.
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen sollen umgehend im Sekretariat oder beim Schulwart gemeldet werden. Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben, sie werden bis Ende des Schuljahres aufbewahrt.
- Für Bibliothek und diverse Funktionsräume sowie die Tagesheimschule gelten zusätzliche Bestimmungen, die als Teil der Hausordnung anzusehen sind.
6. Allgemeines
Ordnung und Sauberkeit
- Auf Sauberhaltung sämtlicher Bereiche des gesamten Schulgeländes ist zu achten. Für die Klassenräume sind die Klassenordner:innen zuständig. Sie werden vom Klassenvorstand/der Klassenvorständin eingeteilt.
- Die Gestaltung der Klassenräume erfolgt im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand/ der Klassenvorständin und der Direktion.
- Toilettanlagen sind sauber zu halten und grobe Verunreinigungen sofort beim Schulwart zu melden.
- Nichts aus dem Fenster werfen!
- Bei Beschädigung oder Beschmutzung der schulischen Einrichtungen ist der Schulwart und das Sekretariat zu informieren. Der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin ist über Auftrag der Direktion oder einer Lehrperson zur Beseitigung bzw. Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet.
- Das Anbringen von Plakaten und Annoncen bedarf der Genehmigung durch die Direktion
7. Verwendung von elektronischen Geräten in der Unterstufe
- Die Verwendung von elektronischen Geräten ist grundsätzlich untersagt. Darunter fallen z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops.
- Diese sind von Betreten bis Verlassen des Schulgebäudes ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
- Durch ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft (z.B. Verwendung im Unterricht) ist dieses Verbot aufgehoben und die Verwendung erlaubt.
Sanktionen bei Verstößen gegen das Geräte-Verbot
Bei einem erstmaligen Verstoß:
- Das Gerät wird sofort abgenommen, eine Verwarnung ausgesprochen und eine negative Auswirkung auf die Betragensnote vermerkt. Am Ende des Unterrichtstages, in der Regel 13:20 Uhr, wird das Gerät zurückgegeben.
Bei wiederholten Verstößen (ab dem 2. Mal), Anzeichen von suchtartigem Verhalten oder der Nutzung von gefährdenden Inhalten (z. B. Cybermobbing, Gewaltvideos, Pornographie):
- verpflichtendes Elterngespräch, Dokumentation des Vorfalls.
- Geräteabholung nur durch Erziehungsberechtigte am Folgetag im Sekretariat.
Verstöße & Wiederholungstäter
Bei mehrmaligen oder schweren Verstößen kommen verschärfte Maßnahmen zur Anwendung:
- verpflichtende Elterngespräche,
- mögliche zusätzliche pädagogische Maßnahmen,
- systematische Dokumentation aller Verstöße in einer internen Liste
- zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
8. Mitführen und Verwendung von Suchtmitteln
- Alkohol und Energy-Drinks dürfen nicht konsumiert und daher auch nicht mitgebracht werden.
- In der Schule und auf dem Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot sowie Verbot sämtlicher Tabakwaren (Zigaretten, Snus, Vape).
- Bei Verstößen (Anzeichen von suchtartigem Verhalten) erfolgt die Abnahme des Suchtmittels sowie die Kontaktaufnahme mit dem/der/den Erziehungsberechtigten. Zusätzlich wird eine negative Auswirkung auf die Betragensnote vermerkt.
Verstöße & Wiederholungstäter
Bei mehrmaligen oder schweren Verstößen kommen verschärfte Maßnahmen zur Anwendung:
- verpflichtende Elterngespräche,
- mögliche zusätzliche pädagogische Maßnahmen,
- systematische Dokumentation aller Verstöße in einer internen Liste
- zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
Der Direktor
Quelle: Original-PDF: Hausordnung · in HTML übertragen, geprüft am 10. Oktober 2026. Die im Dokument genannte Ausgabe bleibt maßgeblich.
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