Schulalltag

Individuelle Berufsorientierung

Antrag, schulische Genehmigung und Besuchsbestätigung als ausfüllbare HTML-Fassung.

Antrag auf Befreiung vom Unterricht zur individuellen Berufsorientierung gemäß § 13b SchUG

Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Wels, Dr.-Schauer-Straße 9, 4600 Wels

Die Felder können hier ausgefüllt und ausgedruckt werden. Diese Seite übermittelt und speichert keine Angaben. Bitte den Ausdruck unterschreiben und wie von der Schule vorgesehen abgeben. Eine digitale Unterschrift oder Online-Einreichung wird hier nicht erzeugt. Leere Felder lassen sich auch nach dem Drucken handschriftlich ergänzen.

Als Erziehungsberechtigte/r ersuche ich um Erlaubnis zum Fernbleiben der Schülerin / des Schülers zur Durchführung einer individuellen Berufsorientierung.

Schüler:in und Termin
Ort der Berufsorientierung

Bitte den zutreffenden Bereich ausfüllen.

Erziehungsberechtigte Person
Genehmigung durch den Klassenvorstand

Bestätigung des Besuchs durch Betrieb oder Schule

Die oben genannte Person war zur individuellen Berufsorientierung bei uns im Betrieb / an der Schule.

Vom Betrieb / von der Schule auszufüllen

Gesetzliche Grundlagen laut Originalformular

(1) Schülern ab der 8. Schulstufe allgemein bildender höherer Schulen kann auf ihr Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben.

(3) Sofern die Durchführung der individuellen Berufsorientierung in einem Betrieb erfolgt, ist eine Eingliederung in den Arbeitsprozess nicht zulässig.

(4) Während der individuellen Berufsorientierung sind die Schüler in einem ihrem Alter, ihrer geistigen und körperlichen Reife sowie den sonstigen Umständen entsprechenden Ausmaß zu beaufsichtigen. Die Festlegung geeigneter Aufsichtspersonen hat unter Anwendung des § 44a auf Vorschlag der Erziehungsberechtigten bzw. derjenigen Einrichtung zu erfolgen, die der Schüler zum Zweck der individuellen Berufsorientierung zu besuchen beabsichtigt.

Unfallversicherung bei der individuellen Berufsorientierung

In der "Schülerunfallversicherung" gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und i gelten als Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich bei der Teilnahme an einer individuellen Berufsorientierungen gemäß § 13b des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) ereignen. Der Betriebsinhaber muss keine Meldung bei der AUVA erstatten. Ein Beitrag zur Unfallversicherung ist ebenfalls nicht zu entrichten.

Kontakt laut Formular: Dr.-Schauer-Straße 9, 4600 Wels; Telefon 07242/450610; E-Mail: office@bgbrgwels.at; Website: www.schauergym.at.

Die Bearbeitung dieses Formulars ersetzt keine Genehmigung durch die Schule.

Quelle: Original-PDF: Individuelle Berufsorientierung · in HTML übertragen, geprüft am 10. Oktober 2026. Die im Dokument genannte Ausgabe bleibt maßgeblich.